Die Grenze zwischen einer echten selbstständigen Tätigkeit und einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist oft fließend. Wird diese Grenze überschritten, droht die Einstufung als Scheinselbstständigkeit – eine rechtliche Grauzone mit empfindlichen finanziellen Konsequenzen für beide Seiten. Viele, die den Schritt wagen und sich nebenberuflich selbstständig machen, sind sich dieser Gefahr nicht bewusst.
Dieser Leitfaden erklärt verständlich die entscheidenden Kriterien, zeigt die Risiken auf und gibt Ihnen konkrete, praxiserprobte Tipps an die Hand, wie Sie Scheinselbstständigkeit von Anfang an wirksam vermeiden. So schaffen Sie eine rechtssichere und faire Basis für Ihre Zusammenarbeit.
* Verträge klar gestalten: Definieren Sie Leistungen, nicht Arbeitszeiten. Der Vertrag sollte die selbstständige Natur der Tätigkeit widerspiegeln.
* Unternehmerisch handeln: Als Freelancer sollten Sie für mehrere Auftraggeber tätig sein und eigenes Marketing betreiben.
* Risiken verstehen: Hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen sind die größte Gefahr für Auftraggeber.
* Sicherheit schaffen: Das Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung gibt im Zweifelsfall verbindliche Auskunft.
Was genau ist Scheinselbstständigkeit?
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Person offiziell als selbstständiger Unternehmer oder Freelancer auftritt, ihre Tätigkeit aber tatsächlich so ausübt wie ein weisungsgebundener Arbeitnehmer. Der geschlossene Vertrag (z. B. ein Dienst- oder Werkvertrag) spiegelt also nicht die realen Arbeitsbedingungen wider.
Das Ziel hinter solchen Konstruktionen ist oft die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen, die für festangestellte Mitarbeiter anfallen. Stellt die Deutsche Rentenversicherung oder das Finanzamt jedoch fest, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, hat dies gravierende Folgen.
Die Folgen: Ein teures Risiko für beide Seiten
Die Aufdeckung einer Scheinselbstständigkeit trifft den Auftraggeber am härtesten. Er wird rechtlich zum Arbeitgeber und muss die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für bis zu vier Jahre rückwirkend nachentrichten. Hinzu kommen Säumniszuschläge und mögliche Bußgelder. Auch Lohnsteuernachzahlungen sind möglich.
Für den Auftragnehmer (den Scheinselbstständigen) bedeutet die Umstufung den Verlust seines Unternehmerstatus. Er wird zum Arbeitnehmer mit allen Rechten wie Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch. Gleichzeitig verliert er aber auch steuerliche Vorteile, wie den Vorsteuerabzug, und muss sich an den Sozialversicherungsbeiträgen für die letzten drei Monate beteiligen.
Die wichtigsten Kriterien zur Abgrenzung
Es gibt keinen einzelnen Punkt, der über Scheinselbstständigkeit entscheidet. Vielmehr wird eine Gesamtabwägung verschiedener Merkmale vorgenommen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft vor allem folgende Anzeichen für eine abhängige Beschäftigung:
- Weisungsgebundenheit: Der Auftraggeber bestimmt über Arbeitszeit, Arbeitsdauer und Arbeitsort. Der Freelancer ist nicht frei in der Gestaltung seiner Tätigkeit.
- Eingliederung in die Organisation: Der Auftragnehmer arbeitet in den Räumen des Auftraggebers, nutzt dessen Betriebsmittel (Laptop, Software) und ist in die internen Abläufe wie ein Angestellter integriert.
- Kein Unternehmerrisiko: Der Freelancer trägt kein eigenes Geschäftsrisiko. Er muss nicht in eigene Betriebsmittel investieren und hat keine eigenen Werbemaßnahmen. Ein falsch kalkulierter Stundenlohn als Freelancer fällt hier weniger ins Gewicht.
- Keine eigene Geschäftstätigkeit: Es gibt keinen eigenen Webauftritt, kein eigenes Briefpapier und keine Akquise anderer Kunden. Das gesamte Geschäftsmodell ist auf einen einzigen Auftraggeber ausgerichtet.
- Verpflichtende Urlaubs- und Krankheitsregelungen: Der Freelancer muss seinen Urlaub mit dem Auftraggeber abstimmen oder erhält Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit: Praktische Tipps
Aktives Handeln ist der beste Schutz. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sollten die Zusammenarbeit von Beginn an klar und transparent gestalten.
Für Auftragnehmer (Freelancer)
- Bauen Sie einen breiten Kundenstamm auf: Arbeiten Sie für mehrere Auftraggeber. Als Faustregel gilt, dass kein Kunde mehr als 5/6 Ihres Umsatzes ausmachen sollte.
- Treten Sie unternehmerisch auf: Investieren Sie in eigene Arbeitsmittel, eine eigene Website und betreiben Sie aktives Marketing für Selbstständige.
- Definieren Sie Ihre Leistung klar: Formulieren Sie Angebote präzise und arbeiten Sie projekt- statt zeitbasiert. Nutzen Sie eine professionelle Rechnungsvorlage, die Ihre Unternehmereigenschaft unterstreicht.
- Verzichten Sie auf Exklusivität: Lehnen Sie vertragliche Klauseln ab, die Ihnen verbieten, für andere Kunden tätig zu werden.
Für Auftraggeber
- Formulieren Sie Verträge eindeutig: Beschreiben Sie das Projektziel oder das Werk, nicht den Weg dorthin. Vermeiden Sie die Festlegung von Arbeitszeiten oder -orten.
- Gewähren Sie unternehmerische Freiheit: Der Freelancer sollte frei entscheiden können, wann, wo und wie er die vereinbarte Leistung erbringt.
- Vermeiden Sie die Integration in Ihr Team: Binden Sie Freelancer nicht in interne Team-Meetings, Urlaubsplanungen oder Firmenfeiern ein, die nur für Angestellte gedacht sind.
- Keine Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Der Freelancer sollte grundsätzlich seine eigene Hard- und Software nutzen.
Das Statusfeststellungsverfahren: Der Weg zur Rechtssicherheit
Wenn trotz aller Vorsicht Unsicherheit über den Status einer Zusammenarbeit besteht, bietet das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) eine verbindliche Klärung. Beide Parteien können diesen Antrag stellen, idealerweise bevor die Tätigkeit aufgenommen wird.
Die DRV prüft den Sachverhalt anhand eines umfangreichen Fragebogens und entscheidet dann verbindlich, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Dieser Bescheid schafft für beide Seiten Rechtssicherheit. Laut der Deutschen Rentenversicherung dient dieses Verfahren dazu, die Rechtsverhältnisse frühzeitig zu klären und spätere Beitragsnachforderungen zu vermeiden.
Fazit
Scheinselbstständigkeit ist ein ernstzunehmendes Risiko, das sich durch proaktives und informiertes Handeln gut beherrschen lässt. Der Schlüssel liegt in einer klaren vertraglichen Gestaltung und einer gelebten Praxis, die die unternehmerische Freiheit des Freelancers respektiert und fördert. Eine transparente Kommunikation und das Bewusstsein für die Abgrenzungskriterien schützen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vor bösen Überraschungen und schaffen die Basis für eine erfolgreiche und rechtssichere Zusammenarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Wer prüft auf Scheinselbstständigkeit?
Die Prüfung erfolgt in der Regel durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen von Betriebsprüfungen. Aber auch Finanzämter, Arbeitsgerichte oder die Krankenkassen können eine Prüfung anstoßen.
Kann ich als Kleinunternehmer scheinselbstständig sein?
Ja, der Status als Kleinunternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz hat keinen Einfluss auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Auch wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, können Sie als scheinselbstständig eingestuft werden, wenn die Kriterien erfüllt sind.
Was passiert, wenn ich unwissentlich scheinselbstständig war?
Unwissenheit schützt vor den Konsequenzen leider nicht. Die Nachzahlungspflicht für die Sozialversicherungsbeiträge trifft den Auftraggeber in jedem Fall, unabhängig davon, ob die Scheinselbstständigkeit absichtlich oder unabsichtlich bestand.